Bestellung einer Verfahrensbeiständin für ein Kind KI-Titel
Verfahrensbeistand · FamFG · Kindeswohl · Elterngespräche · einvernehmliche Regelung
Familienrecht
Tenor
wird für das Kind J Q
Rechtsanwältin I H-C, C-Str. xxx, xxxxx C2
zur Verfahrensbeiständin bestellt (§ 158 FamFG).
Die Verfahrensbeiständin übt ihre Tätigkeit berufsmäßig aus.
Der Verfahrensbeiständin wird zusätzlich die Aufgabe übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kind zu führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken.