Gerichtsbekannte besondere Tätigkeit der Anwälte außerhalb des Prozesses rechtfertigt hier die …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Gerichtsbekannte besondere Tätigkeit der Anwälte außerhalb des Prozesses rechtfertigt hier die Erledigungsgebühr.
Gerichtsbekannte besondere Tätigkeit der Anwälte außerhalb des Prozesses rechtfertigt hier die Erledigungsgebühr.