Berichtigung zur Verwechslungsgefahr bei römischer Ziffer im Firmennamen KI-Titel
Firmenname · Verwechslungsgefahr · römische Ziffer · Markenrecht · Berichtigung
Gewerblicher Rechtsschutz
Tenor
Die Gründe des Senatsbeschlusses vom 18.06.2013 werden auf S. 4 im 2. Absatz wie folgt berichtigt:
„Diesen Anforderungen genügt die hier verwendete römische Ziffer „II“ innerhalb des Firmennamens der Beteiligten zu 1., so dass eine ernstliche Verwechslungsgefahr ausgeschlossen ist.“
Gründe
1
Die Gründe des Senatsbeschlusses vom 18.06.2013 werden auf S. 4 im 2. Absatz wie folgt berichtigt:
2
„Diesen Anforderungen genügt die hier verwendete römische Ziffer „II“ innerhalb des Firmennamens der Beteiligten zu 1., so dass eine ernstliche Verwechslungsgefahr ausgeschlossen ist.“