OVG Niedersachsen Urteil LS

Die höhere Verwaltungsbehörde kann die Duldung von Durchführungen von Vermessungsarbeiten zur Vorbereitung …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die höhere Verwaltungsbehörde kann die Duldung von Durchführungen von Vermessungsarbeiten zur Vorbereitung der Enteignung an den Grundstückseigentümer verfügen. Diese Verfügung ist vor den Verwaltungsgerichten anfechtbar. Das Verwaltungsgericht ist jedoch lediglich auf die Prüfung der Notwendigkeit der Vermessungsarbeiten beschränkt. Die Rechtmäßigkeit der vorgesehenen Enteignung ist verwaltungsgerichtlich nicht überprüfbar.