OLG Hamm – 3 Ws 13/85
Strafrecht Beschwerde verworfen
Tenor
Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses sowie des Nichtabhilfebeschlusses der Strafkammer vom 19.12.1984, die durch das Vorbringen des Beschwerdeführers vom 6. und 20.12.1984 nicht ausgeräumt werden, auf seine Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.