EuG Fünfte Kammer Beschluss

Außervertragliche Haftung – Verkehr mit Mischfuttermitteln

Juchem GmbH und andere gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union

Schadensersatzklage – Außervertragliche Haftung – Verkehr mit Mischfuttermitteln – Tatsächlicher Schaden

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger sowie das Parlament und der Rat tragen ihre eigenen Kosten.

3. Die Bundesrepublik Deutschland und die Kommission tragen ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Ersatz des den Klägern angeblich durch die Richtlinie 2002/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Änderung der Richtlinie 79/373/EWG des Rates über den Verkehr mit Mischfuttermitteln und zur Aufhebung der Richtlinie 91/357/EWG der Kommission (ABl. L 63, S. 23) entstandenen Schadens