Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung, die sich im Rahmen der Prüfung eines Anordnungsanspruchs nach § …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung, die sich im Rahmen der Prüfung eines Anordnungsanspruchs nach § 123 VwGO ergeben, können zur Zulassung der Beschwerde führen; es muß sich nicht um Fragen handeln, die sich lediglich auf solche des vorläufigen Rechtsschutzes beziehen (aA VGH Bad-Württ, Beschl v 12.5.1997 - A 12 S 580/97 -).
2. Das Anbieten von Kutschfahrten auf dem Parkstreifen einer öffentlichen Straße stellt eine straßenrechtliche Sondernutzung dar.