LG Duisburg · Nordrhein-Westfalen Anerkenntnisurteil zitiert von 3

Verurteilung zur Zahlung von Erbansprüchen und Freistellung von Anwaltskosten KI-Titel

Erbengemeinschaft · Zahlungsverpflichtung · Anwaltskosten · Anerkenntnisurteil · ZPO § 313b

Erb- und Versicherungsrecht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen als Gesamtgläubigerinnen in Erbengemeinschaft 12.364,11 EUR zzgl. 5 % Zinsen seit dem 01.08.2015 zu zahlen.

Der Beklagte wird ferner verurteilt, die Klägerinnen von der Verpflichtung zur Zahlung von Anwaltskosten i.H.v. 958,19 EUR an die Rechtsanwälte M und G in E freizustellen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe

1

Ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (gemäß § 313b Abs. 1 ZPO).