Die dem Notar erteilte Vollmacht zum Vollzug des Kaufvertrags stellt keine Empfangsvollmacht für die …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die dem Notar erteilte Vollmacht zum Vollzug des Kaufvertrags stellt keine Empfangsvollmacht für die Entgegennahme der Vorkaufsrechtsausübung der Gemeinde dar.