Die afghanische Regierung praktiziert Sippenhaft.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Die afghanische Regierung praktiziert Sippenhaft.
2. Unverzüglich iS von § 7a Abs 1 Satz 1 AsylVfG ist auch der Antrag gestellt, der vor oder unmittelbar nach Inkrafttreten dieser Vorschrift angebracht worden ist.