EuG Dritte Kammer Beschluss

Vorläufiger Rechtsschutz – Entscheidung über die Einziehung einer finanziellen Beteiligung

Dimos Peramatos gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Vorläufiger Rechtsschutz – Entscheidung über die Einziehung einer finanziellen Beteiligung – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Zulässigkeit – Keine Dringlichkeit

Europarecht Antrag zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung K(2005) 5361 der Kommission vom 7. Dezember 2005 über die Einziehung einer finanziellen Beteiligung, die im Rahmen einer dem Dimos Peramatos (Gemeinde Perama) durch die Entscheidung K97/197/endg. vom 17. Juli 1997 gewährten Beihilfe gezahlt worden war