LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Die Krankenversicherungspflicht nach § 155 Abs 1 AFG schließt eine Familienversicherung nach § 10 SGB V als …

Sozialrecht

Leitsatz

Die Krankenversicherungspflicht nach § 155 Abs 1 AFG schließt eine Familienversicherung nach § 10 SGB V als subsidiäre Krankenversicherung aus. Ein Bezieher von Arbeitslosenhilfe kann daher einem Erstattungsbegehren nach § 157 Abs 3a S 1 AFG nicht das Bestehen einer Familienversicherung, die seine Erstattungspflicht nach § 157 Abs 3a S 2 AFG entfallen ließe, entgegenhalten.