Zugang zu Dokumenten der Gemeinschaftsorgane
Friedrich Weber gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Zugang zu Dokumenten der Gemeinschaftsorgane – Verweigerung – Klageschrift – Offensichtliche Unzulässigkeit – Erledigung der Hauptsache
Europarecht
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
2. Der Kläger trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung des Generalsekretärs der Kommission vom 27. Mai 2005, mit der der Antrag des Klägers auf Zugang zu einem ein Beihilfeverfahren betreffendes Schreiben der Generaldirektion „Wettbewerb“ an die deutsche Bundesregierung abgelehnt wurde