EuG Zweite Kammer Beschluss zitiert von 4

Zugang zu Dokumenten der Gemeinschaftsorgane

Friedrich Weber gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Zugang zu Dokumenten der Gemeinschaftsorgane – Verweigerung – Klageschrift – Offensichtliche Unzulässigkeit – Erledigung der Hauptsache

Europarecht

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2. Der Kläger trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung des Generalsekretärs der Kommission vom 27. Mai 2005, mit der der Antrag des Klägers auf Zugang zu einem ein Beihilfeverfahren betreffendes Schreiben der Generaldirektion „Wettbewerb“ an die deutsche Bundesregierung abgelehnt wurde