BGH VII. Zivilsenat Beschluss

Nichtzulassung der Revision bei Streitwert von rund 65.600 € KI-Titel

BGH, Beschluss vom 2. August 2023 - VII ZR 198/22

Bau- und Werkvertragsrecht Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 27. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München in Augsburg vom 28. Oktober 2022 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert: 65.598,75 €

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