LG Detmold · Nordrhein-Westfalen 1. Zivilkammer - Einzelrichter/-in Beschluss

Kostenverteilung bei Verfahrensbeendigung ohne Urteil KI-Titel

ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2 · Kostenauferlegung · anderer Grund · Verfahrensbeendigung

Zivilrecht

Tenor

In pp. werden die weiteren Kosten des Rechtsstreits der Beklagten auferlegt.

Die Entscheidung beruht auf § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO.

Gründe

1

In pp.

2

werden die weiteren Kosten des Rechtsstreits der Beklagten auferlegt.

3

Die Entscheidung beruht auf § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO.

4

Die Kosten sind der Beklagten aufzuerlegen, weil ein "anderer Grund" zur Kostenverteilung im Sinne dieser Norm vorliegt.

5

Detmold, 11.07.2024

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1. Zivilkammer