EuG Zweite Kammer Beschluss zitiert von 1

Keine Möglichkeit, die angefochtene Handlung dem Rat zuzurechnen

S.F. Turistico Immobiliare Srl gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Nichtigkeitsklage – Keine Möglichkeit, die angefochtene Handlung dem Rat zuzurechnen – Teilweise Unzulässigkeit

Europarecht Nichtigkeitsklage

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen, soweit sie sich gegen den Rat der Europäischen Union richtet.

2. Die S.F. Turistico Immobiliare Srl trägt die Kosten des Rates sowie ihre eigenen durch das Verfahren über die Einrede der Unzulässigkeit entstandenen Kosten.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/854/EG der Kommission vom 2. Juli 2008 über die Beihilferegelung „Regionalgesetz Nr. 9 aus dem Jahr 1998“ und die missbräuchliche Anwendung der Beihilfe N 272/98 (ABl. L 302, S. 9)