Die Abstandsvorschrift des § 25 Abs. 1 HBO gewährleistet dem Nachbarn grundsätzlich die ausreichende …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Die Abstandsvorschrift des § 25 Abs. 1 HBO gewährleistet dem Nachbarn grundsätzlich die ausreichende Besonnung, Belichtung und Belüftung der Aufenthaltsräume auf seinem Grundstück.
2. Allerdings liegt eine rechtserhebliche Beeinträchtigung der Besonnung, Belichtung oder Belüftung von Aufenthaltsräumen nicht vor, soweit die Fenster zu diesen Räumen formell und materiell illegal sind.
3. Die Grenzabstandsvorschrift des § 25 Abs. 3 HBO hat keinen nachbarschützenden Charakter.
4. Zur Frage der Befreiung von zwingenden Vorschriften nach § 75 Abs. 2 HBO.
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