EuG Beschluss zitiert von 2

Vorläufiger Rechtsschutz – Verordnung (EG) Nr. 423/2007

Melli Bank plc gegen Rat der Europäischen Union

Vorläufiger Rechtsschutz – Verordnung (EG) Nr. 423/2007 – Restriktive Maßnahmen gegen die Islamische Republik Iran – Beschluss des Rates – Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Fehlende Dringlichkeit – Fehlen eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens

Europarecht Antrag zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs von Nr. 4 der Tabelle B im Anhang des Beschlusses 2008/475/EG des Rates vom 23. Juni 2008 zur Durchführung von Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. L 163, S. 29), soweit die Melli Bank plc in der Liste der juristischen Personen, Institutionen und Einrichtungen aufgeführt ist, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden