SG Magdeburg · Sachsen-Anhalt 8. Kammer Beschluss

Streitwertfestsetzung bei Pfändungsverfügung KI-Titel

Streitwert · Einstweilige Verfügung · Pfändung · Sozialrecht

Sozialrecht

Tenor

Der Streitwert für das Verfahren des Einstweiligen Rechtsschutzes wird auf 8.515,05 EUR festgesetzt.

Gründe

1

Der Streitwert ergibt sich aus der bei der Hausbank des Antragstellers eingegangenen Pfändungs- und Einziehungsverfügung in Höhe von 8.515,05 EUR. Hiergegen hat der Antragsteller mit seinem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung um gerichtlichen Rechtsschutz nachgesucht. Den Antrag hat er im Übrigen inzwischen zurückgenommen.