§ 1 PrSchFG, der zunächst nur Ersatzschulen, die als gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts anerkannt sind …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
§ 1 PrSchFG, der zunächst nur Ersatzschulen, die als gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts anerkannt sind, einen Anspruch auf Subventionen zugesteht, widerspricht nicht Art. 7 GG und ist auch sonst nicht grundgesetzwidrig (vgl. dazu BVerwGE 23, 347).