Der Gegenstand eines Prozeßvergleichs über die Zahlung u. a. von Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall …
Zivilrecht
Leitsatz
Der Gegenstand eines Prozeßvergleichs über die Zahlung u. a. von Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall ist in Zweifelsfällen durch Auslegung unter Berücksichtigung des gesamten Vorbringens der Parteien festzustellen.