Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft
Groupe Fremaux SA und Palais Royal, Inc. gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft – Unvereinbarkeit der Einfuhrregelung der Gemeinschaft für Bananen mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) – Vergeltungsmaßnahmen der Vereinigten Staaten von Amerika in Form eines Strafzolls auf die Einfuhren aus der Gemeinschaft aufgrund einer Genehmigung der WTO – Entscheidung des Streitbeilegungsgremiums der WTO – Rechtswirkungen – Haftung der Gemeinschaft ohne rechtswidriges Verhalten ihrer Organe – Kausalzusammenhang – Außergewöhnlicher und besonderer Schaden
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerinnen tragen außer ihren eigenen Kosten die Kosten des Rates und der Kommission.
3. Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Ersatz des Schadens, der angeblich aus dem von den Vereinigten Staaten von Amerika erhobenen Strafzoll auf Einfuhren der Klägerinnen von Baumwollbettwäsche entstanden ist, den das Streitbeilegungsgremium der Welthandelsorganisation (WTO) nach Feststellung der Unvereinbarkeit der Einfuhrregelung der Gemeinschaft für Bananen mit den Übereinkommen und Memoranda im Anhang des Übereinkommens zur Gründung der WTO genehmigt hat