Das Gericht braucht für die rechtliche Beurteilung medizinischer Vorgänge anhand von Berichten des …
Zivilrecht
Leitsatz
1. Das Gericht braucht für die rechtliche Beurteilung medizinischer Vorgänge anhand von Berichten des Pflegepersonals und der Ordnungsgemäßheit der ärztlichen Dokumentation regelmäßig eine sachverständige Beratung oder den sonstigen Nachweis der entsprechenden Sachkunde.
2. Zu Beweiszwecken ist ein ergänzender Rückgriff auf ein ärztliches Gedächtnisprotokoll zulässig.