EuG Dritte Kammer Urteil zitiert von 1

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ULTIMATE FIGHTING

Zuffa, LLC gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ULTIMATE FIGHTING – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Begründungspflicht – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Art. 73 der Verordnung (EG) Nr. 40/94

Europarecht Aufgehoben

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Modelle und Muster) (HABM) vom 8. August 2005 (Sache R 24/2005-1) wird aufgehoben.

2. Das HABM trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 8. August 2005 (Sache R 24/2005-1) über die Eintragung des Wortzeichens ULTIMATE FIGHTING als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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