LG Dortmund · Nordrhein-Westfalen 17. Zivilkammer Urteil zitiert von 2

LG Dortmund – 17 S 47/88

Zivilrecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des

Amtsgerichts Lünen/Werne vom 16. Dezember 1987

wird auf ihre Kosten zurückgewiesen, weil auch

die Kammer der Ansicht ist, daß die von der Beklagten

vorgenommene Mietminderung um 100,-- DM

monatlich angesichts der erwiesenen erheblichen

Lärmbelästigung durch die damals im Hause wohnenden

tamilischen Asylantenbewerber zulässig und

gerechtfertigt war.