LG Düsseldorf – 14e O 55/05
Zivilrecht
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den K läger 13.567,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 01.04.2005 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckkbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Sicherheitsleistung kann in Form der unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Bürgschaft einer großen europäischen Bank, Volksbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.