LG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen 14e Zivilkammer Urteil

LG Düsseldorf – 14e O 55/05

Zivilrecht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den K läger 13.567,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 01.04.2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckkbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Sicherheitsleistung kann in Form der unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Bürgschaft einer großen europäischen Bank, Volksbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.