OLG Oldenburg · Niedersachsen Urteil LS

Verbotene Eigenmacht kann auch dadurch begangen werden, daß derjenige, der sich fälschlicherweise für den …

Zivilrecht

Leitsatz

Verbotene Eigenmacht kann auch dadurch begangen werden, daß derjenige, der sich fälschlicherweise für den Sicherungseigentümer hält, Polizeibeamte durch unrichtige Angaben dazu veranlaßt, zu seinen Gunsten einzuschreiten und ihm den Besitz an der Sache zu verschaffen.