In Verfahren vor dem Staatsgerichtshof ist für eine Erinnerung gegen die Festsetzung der von den …
Verfassungsrecht
Leitsatz
In Verfahren vor dem Staatsgerichtshof ist für eine Erinnerung gegen die Festsetzung der von den Verfahrensbeteiligten zu tragenden Gebühren kein Raum. Die Gegenvorstellung kann keinen Erfolg haben, wenn keine neuen entscheidungserheblichen Gesichtspunkte vorgetragen werden.
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