Behörden sind ebenso wie Rechtsanwälte nicht ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Behörden sind ebenso wie Rechtsanwälte nicht ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, wenn sie die Rechtsmittelfrist versäumen, weil sie nicht hinreichende Maßnahmen ergriffen haben, um die Absendung der Rechtsmittelschrift zu kontrollieren.