Nichtzulassung der Revision bei Streitwert von über 50.000 € KI-Titel
BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2025 - VII ZR 202/24
Bau- und Werkvertragsrecht Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 12. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 12. November 2024 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: 51.590,88 €
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