Eine partielle Geschäfts- und Prozeßunfähigkeit kann vom Staatsgerichtshof ohne medizinischen …
Verfassungsrecht
Leitsatz
Eine partielle Geschäfts- und Prozeßunfähigkeit kann vom Staatsgerichtshof ohne medizinischen Sachverständigen festgestellt werden, wenn die maßgeblichen Umstände auch einem medizinisch nicht Vorgebildeten den eindeutigen Schluß auf diesen Zustand gestatten (Leitsatz wie im Beschluß vom 14.08.1986 - P.St. 1056 -).
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