StGH Hessen Beschluss LS

Eine partielle Geschäfts- und Prozeßunfähigkeit kann vom Staatsgerichtshof ohne medizinischen …

Verfassungsrecht

Leitsatz

Eine partielle Geschäfts- und Prozeßunfähigkeit kann vom Staatsgerichtshof ohne medizinischen Sachverständigen festgestellt werden, wenn die maßgeblichen Umstände auch einem medizinisch nicht Vorgebildeten den eindeutigen Schluß auf diesen Zustand gestatten (Leitsatz wie im Beschluß vom 14.08.1986 - P.St. 1056 -).

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