EuG Dritte Kammer Urteil zitiert von 7

Anmeldung des Wortzeichens GARUM als Gemeinschaftsmarke KI-Titel

Gemeinschaftsmarke · Markenrecht · Benennungskraft · Beschwerdeverfahren · Harmonisierungsamt

Europarecht Aufgehoben

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 7. September 2006 (Sache R 1401/2005-1) wird aufgehoben.

2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Compagnie générale de diététique SAS.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 7. September 2006 (Sache R 1401/2005-1) über die Anmeldung des Wortzeichens GARUM als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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