Anmeldung des Wortzeichens GARUM als Gemeinschaftsmarke KI-Titel
Gemeinschaftsmarke · Markenrecht · Benennungskraft · Beschwerdeverfahren · Harmonisierungsamt
Europarecht Aufgehoben
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 7. September 2006 (Sache R 1401/2005-1) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Compagnie générale de diététique SAS.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 7. September 2006 (Sache R 1401/2005-1) über die Anmeldung des Wortzeichens GARUM als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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