Eine Kanalanschlußgebührenordnung, die die Gebührenpflicht auch an den Tatbestand der Benutzung knüpft, wie …
Leitsatz
1. Eine Kanalanschlußgebührenordnung, die die Gebührenpflicht auch an den Tatbestand der Benutzung knüpft, wie er bei Inkrafttreten der Satzung erfüllt ist und weiterhin erfüllt wird, enthält auch dann keine unzulässige rückwirkende Regelung, wenn damit Jahrzehnte zurückliegende Anschlüsse erfaßt werden.
2. Zur Frage, ob der Gleichheitsgrundsatz durch eine Regelung einer Kanalanschlußgebührenordnung verletzt wird, die Eigentümer von vor dem Währungsstichtag angeschlossenen Grundstücken besserstellt als die von nach diesem Zeitpunkt angeschlossenen Grundstücken.
3. Kostendeckungsprinzip. Äquivalenzprinzip, Grundsatz der speziellen Entgeltlichkeit und Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Gebührenbelastung bei der Kanalanschlußgebühr.
4. Zum Begriff der wirtschaftlichen Einheit im Sinne des Entwässerungsabgabenrechts.