Wird das im Anerkennungsbescheid genannte förderungsfähige Arbeitsentgelt nicht erreicht, so kann anstelle …
Sozialrecht
Leitsatz
Wird das im Anerkennungsbescheid genannte förderungsfähige Arbeitsentgelt nicht erreicht, so kann anstelle des ausgefallenen Zuschusses ein Darlehen auch dann gewährt werden, wenn neben dem Zuschuß schon ein Darlehen bewilligt und auch dieses schon nachgebessert worden ist.