OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Die Regelung des § 12b BeamtVG, nach der bestimmte im Beitrittsgebiet zurückgelegte Dienstzeiten nicht als …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die Regelung des § 12b BeamtVG, nach der bestimmte im Beitrittsgebiet zurückgelegte Dienstzeiten nicht als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, verstößt nicht gegen den Anspruch auf amtsangemessene Alimentation ( Art 33 Abs 5 GG ) oder den Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG.