LG Duisburg – 23 O 9/03
Zivilrecht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 83.892,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von 43.521,75 € seit dem 03.04.2002 und von 40.370,50 € seit dem 03.07.2002 zu zahlen.Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
1
Ohne