Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren
Entrance Services gegen Europäisches Parlament
Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren – Reparatur und Wartung von automatischen Ausrüstungen, Tischlereinbauten und ähnlichen Ausrüstungen in den Gebäuden des Europäischen Parlaments in Brüssel – Ablehnung eines Angebots – Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit – Art. 93 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung des Europäischen Parlaments, mit der im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens über die Reparatur und Wartung von automatischen Ausrüstungen, Tischlereinbauten und ähnlichen Ausrüstungen in den Gebäuden des Parlaments in Brüssel das Angebot der Entrance Services abgelehnt und der Auftrag an einen anderen Bieter vergeben wurde, wird für nichtig erklärt.
2. Das Parlament trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Parlaments, mit der im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens über die Reparatur und Wartung von automatischen Ausrüstungen, Tischlereinbauten und ähnlichen Ausrüstungen in den Gebäuden des Parlaments in Brüssel das Angebot der Klägerin abgelehnt und der Auftrag an einen anderen Bieter vergeben wurde