EuG Dritte Kammer Urteil zitiert von 1

Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren

Entrance Services gegen Europäisches Parlament

Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren – Reparatur und Wartung von automatischen Ausrüstungen, Tischlereinbauten und ähnlichen Ausrüstungen in den Gebäuden des Europäischen Parlaments in Brüssel – Ablehnung eines Angebots – Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit – Art. 93 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002

Europarecht Für nichtig erklärt

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung des Europäischen Parlaments, mit der im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens über die Reparatur und Wartung von automatischen Ausrüstungen, Tischlereinbauten und ähnlichen Ausrüstungen in den Gebäuden des Parlaments in Brüssel das Angebot der Entrance Services abgelehnt und der Auftrag an einen anderen Bieter vergeben wurde, wird für nichtig erklärt.

2. Das Parlament trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Parlaments, mit der im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens über die Reparatur und Wartung von automatischen Ausrüstungen, Tischlereinbauten und ähnlichen Ausrüstungen in den Gebäuden des Parlaments in Brüssel das Angebot der Klägerin abgelehnt und der Auftrag an einen anderen Bieter vergeben wurde