§ 22 Abs 1 NJAO 1985 (JAO ND 1985), der eine einmalige Wiederholung der Ersten Juristischen Staatsprüfung …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
§ 22 Abs 1 NJAO 1985 (JAO ND 1985), der eine einmalige Wiederholung der Ersten Juristischen Staatsprüfung zuläßt, ist verfassungsmäßig.