Fahruntauglichkeit ist auch dann in Betracht zu ziehen, wenn der Fahrzeugführer wiederholt schuldhaft seine …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Fahruntauglichkeit ist auch dann in Betracht zu ziehen, wenn der Fahrzeugführer wiederholt schuldhaft seine fälligen Versicherungsbeiträge nicht entrichtet hat und die Versicherung die ihm erteilte Versicherungsbestätigung widerrufen mußte. Der Fahrzeugführer kann sich nicht auf die Nachhaftung des Versicherers in § 3 Abs. 5 PflVG berufen.