LG Hagen · Nordrhein-Westfalen Wirtschaftsstrafkammer Urteil

Steuerhinterziehung und Beihilfe mit Einziehung von Wertersatz KI-Titel

Steuerhinterziehung · Beihilfe · Wertersatz · Strafrecht · Gesamtfreiheitsstrafe

Strafrecht

Tenor

Der Angeklagte x wird wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

sechs Jahren und sechs Monaten

verurteilt.

Die Angeklagte x wird wegen Beihilfe zur Steuerhinter-ziehung in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

zwei Jahren

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Angeklagte x wird wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

zwei Jahren

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Hinsichtlich des Angeklagten x wird die Einziehung von Wertersatz in Höhe eines Betrages von 3.900.000 € angeordnet.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen.