VerfGH NRW VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN Beschluss

Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde KI-Titel

Verfassungsbeschwerde · Zulässigkeit · VerfGHG

Verfassungsrecht Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, weil sie aus den im Beschluss vom 23. April 2021 genannten Gründen unzulässig ist (vgl. § 58 Abs. 2 Satz 3 VerfGHG).