Glaubensgebundene Yeziden in der Türkei sind einer mittelbar staatlichen Gruppenverfolgung ausgesetzt …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Glaubensgebundene Yeziden in der Türkei sind einer mittelbar staatlichen Gruppenverfolgung ausgesetzt (Bestätigung der ständigen Rechtspr d Senats seit d Urt 28.01.1993 - 11 L 513/89 -).
2. Für die Feststellung der Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft der Yeziden kommt es maßgeblich auf den Geburts- und/oder Wohnort an.
3. Zur Feststellung der Glaubensbindung bei minderjährigen yezidischen Mädchen, die in Deutschland leben.