EuG Beschluss

Vorläufiger Rechtsschutz – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs

Huta Częstochowa S.A. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Vorläufiger Rechtsschutz – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Staatliche Beihilfen – Zulässigkeit

Europarecht Antrag zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs von Artikel 3 der Entscheidung der Kommission vom 5. Juli 2005 über die staatliche Beihilfe C 20/04 zugunsten des Stahlherstellers Huta Częstochowa SA und auf Verbindung dieses Antrags mit dem von der ISD Polska sp. zoo gestellten Antrag auf Aussetzung des Vollzugs