Vorläufiger Rechtsschutz – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs
Huta Częstochowa S.A. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Vorläufiger Rechtsschutz – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Staatliche Beihilfen – Zulässigkeit
Europarecht Antrag zurückgewiesen
Tenor
Tenor
1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs von Artikel 3 der Entscheidung der Kommission vom 5. Juli 2005 über die staatliche Beihilfe C 20/04 zugunsten des Stahlherstellers Huta Częstochowa SA und auf Verbindung dieses Antrags mit dem von der ISD Polska sp. zoo gestellten Antrag auf Aussetzung des Vollzugs