Verwerfung der sofortigen Beschwerde gegen Haftbefehl KI-Titel
Haftbefehl · Sofortige Beschwerde · StPO § 473
Strafrecht Beschwerde verworfen
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Vorbringen des Beschwerde-führers nicht ausgeräumt werden, auf dessen Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.
Gründe
1
b e s c h l o s s e n :
2
Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Vorbringen des Beschwerde-führers nicht ausgeräumt werden, auf dessen Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.