LG Bochum · Nordrhein-Westfalen 6. große Strafkammer Beschluss

Abtrennung des Einziehungsverfahrens KI-Titel

Einziehung · Abtrennung · StPO · Verfahrensrecht

Strafrecht

Tenor

Das Verfahren über die Einziehung wird bezüglich sämtlicher Angeklagter gem. § 422 Satz 1 StPO abgetrennt. Das Verfahren über die Einziehung erhält das Aktenzeichen II-6 KLs 2/18.

Gründe

1

Das Verfahren über die Einziehung wird bezüglich sämtlicher Angeklagter gem. § 422 Satz 1 StPO abgetrennt. Das Verfahren über die Einziehung erhält das Aktenzeichen II-6 KLs 2/18.