Abtrennung des Einziehungsverfahrens KI-Titel
Einziehung · Abtrennung · StPO · Verfahrensrecht
Strafrecht
Tenor
Das Verfahren über die Einziehung wird bezüglich sämtlicher Angeklagter gem. § 422 Satz 1 StPO abgetrennt. Das Verfahren über die Einziehung erhält das Aktenzeichen II-6 KLs 2/18.
Gründe
1
Das Verfahren über die Einziehung wird bezüglich sämtlicher Angeklagter gem. § 422 Satz 1 StPO abgetrennt. Das Verfahren über die Einziehung erhält das Aktenzeichen II-6 KLs 2/18.