Eine Änderung der Nutzungsart liegt vor, wenn Videokabinen in einem Einzelhandelsgeschäft eingebaut werden.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Eine Änderung der Nutzungsart liegt vor, wenn Videokabinen in einem Einzelhandelsgeschäft eingebaut werden.
Eine Änderung der Nutzungsart liegt vor, wenn Videokabinen in einem Einzelhandelsgeschäft eingebaut werden.