OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 15

Eine Änderung der Nutzungsart liegt vor, wenn Videokabinen in einem Einzelhandelsgeschäft eingebaut werden.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Eine Änderung der Nutzungsart liegt vor, wenn Videokabinen in einem Einzelhandelsgeschäft eingebaut werden.