Eingruppierung einer Praxisanleiterin
Eingruppierung einer Praxisanleiterin - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Arbeitsrecht Revision zurückgewiesen
Tenor
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. Mai 2020 - 17 Sa 1692/19 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext
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Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 327/20 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).