OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 4

Die formelle Illegalität einer baulichen Anlage reicht in aller Regel nicht aus, um die sofortige Vollziehung …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die formelle Illegalität einer baulichen Anlage reicht in aller Regel nicht aus, um die sofortige Vollziehung eines Nutzungsverbotes zu rechtfertigen, wenn der Bauherr nach erfolgreicher Nachbarklage die Anlage entsprechend der gerichtlichen Entscheidung modifiziert (hier: Reduzierung der Höhe der Mauer einer Dunglege auf 1 m, nachdem das OVG die Baugenehmigung für die ursprüngliche Dunglege mit einer 1,9 m hohen Mauer im Abstand von 2 m zum Nachbargrundstück auf die Nachbarklage wegen der Verletzung der Abstandsvorschriften aufgehoben hat).