EuGH Generalanwalt Lenz Schlussanträge

Abgabenbegünstigung bei der Einfuhr

Chimica del Friuli SpA und andere gegen Amministrazione delle finanze dello Stato

Vorlage: Tribunale civile e penale di Venezia (Italien)

Abgabenbegünstigung bei der Einfuhr – Besondere Verwendung – Bewilligung

Europarecht

Gründe

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Generalanwalt Carl Otto Lenz hat seine Schlussanträge in der Sitzung vom 28 . Juni 1989 vorgetragen (*). Er hat dem Gerichtshof vorgeschlagen, wie folgt für Recht zu erkennen :

"Artikel 7 der Verordnung ( EWG ) Nr . 1535/77 der Kommission vom 4 . Juli 1977 zur Festlegung der Voraussetzungen für die Zulassung bestimmter Waren zu einer Abgabenbegünstigung bei der Einfuhr aufgrund ihrer besonderen Verwendung ist dahin auszulegen, daß im Fall der Übertragung der Waren der Übernehmer im Besitz einer gemäß Artikel 3 erteilten Bewilligung sein muß, unabhängig davon, ob die Übertragung aus einem Mitgliedstaat in einen anderen oder innerhalb eines Mitgliedstaats stattfindet ."

(*) Originalsprache : Deutsch .