Ein durch rechtskräftiges Endurteil abgeschlossenes Verfahren kann nur dann weitergeführt werden, wenn die …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ein durch rechtskräftiges Endurteil abgeschlossenes Verfahren kann nur dann weitergeführt werden, wenn die zur Wiederaufnahme des Verfahrens führenden Gründe einer Nichtigkeitsklage oder einer Restitutionsklage vorliegen.
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